27. September 2024
Der Vorstand des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, der sich aus den Landräten, den Kreistagspräsidenten in Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Geschäftsführer des Landkreistages zusammensetzt, hat sich auf seiner Sitzung am 27. September 2024 in Schwerin u.a. über die vom Bund geplante Reform des Rettungsdienstes ausgetauscht.
Der Vorstand zeigt sich besorgt über die geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministeriums, die den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe infrage stellen.
„Während die Gesundheitsversorgung in vielen Bereichen vor Herausforderungen steht, funktioniert der bodengebundene Rettungsdienst in der Hand der Landkreise zuverlässig. Lebensbedrohliche Notfälle werden unter der Nummer 112 schnell und effizient versorgt. Doch die aktuellen Pläne, Zuständigkeiten zu zentralisieren, bedrohen dieses bewährte System und führen zu neuen Schnittstellen, beispielsweise mit dem kommunalen und dem stark ehrenamtlich geprägten Bevölkerungs-, Brand- und Katastrophenschutz“, warnt Heiko Kärger, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.
Die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums vom 16. Januar 2024 sehen vor, den Rettungsdienst in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) zu integrieren. Damit soll die Verantwortung für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Diese Maßnahme würde bundesweite Vorgaben zur Planung von Rettungswachen und Standorten beinhalten und die kommunale Zuständigkeit der Landkreise, aber auch des Landes erheblich einschränken.
„Die Transparenz der Kosten, die als Grund für die Reform angeführt wird, ist bereits vorhanden. In unserem Bundesland haben die Krankenkassen einen guten Einblick in die Kostenstrukturen, die zwischen Leistungserbringern und Krankenkassentransparent und einvernehmlich vereinbart werden“, erklärt Matthias Köpp, Geschäftsführer des Landkreistages. „Wir befürchten vielmehr, dass die geplanten bundesweiten Standards zu finanziellen Einschnitten führen könnten, ähnlich wie die bundesweiten Vorgaben im Krankenhausbereich bereits für viele Krankenhäuser existenzgefährdend sind“, so Matthias Köpp weiter. „Die erklärte Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, die Regelungen ohne Beteiligungsverfahren in das laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen, reiht sich nahtlos in das Vorgehen bei der Krankenhausreform ein. Man entscheidet über den Rettungsdienst, aber nicht mit dem Rettungsdienst. So kann kein Vertrauen der Bevölkerung in die aktuelle Bundespolitik aufgebaut werden“, erklärt Heiko Kärger, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern abschließend.
Daher hat sich der Vorstand des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern heute wie folgt klar positioniert:
- Der Rettungsdienst muss als Landes- und Kommunalaufgabe der Daseinsvorsorge uneingeschränkt erhalten bleiben.
- Eine Gesetzesänderung, die den Bund für Änderungen im Rettungsdienst ermächtigt, wird strikt abgelehnt.
- Die Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Regelung des Rettungsdienstes als Leistungsbereich im SGB V sind nicht nachvollziehbar und sollten fallen gelassen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, Herr Matthias Köpp, telefonisch unter 0172 7095621 zur Verfügung.