10. Januar 2025
Die meisten Landkreise werden das Jahr 2024 mit einem Haushaltsdefizit abschließen. Für das Jahr 2025 erwarten die Landkreise die mit Abstand schlechteste Haushaltslage der letzten zehn Jahre. Alle Landkreise rechnen mit einem zweistelligen Millionendefizit.
Ein Grund dafür sind die Finanzierungslücken bei der Kindertagesförderung, die sich von 2020 bis 2023 auf 126 Mio. € bei den Landkreisen aufgebaut haben und im Jahr 2024 voraussichtlich die 150 Mio. € Grenze überschreiten werden.
Das Defizit ist aufgrund gesetzlicher Finanzierungsregelungen im Kindertagesförderungsgesetz des Landes entstanden, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Mehrere Gespräche des Landkreistages mit der Landesregierung, insbesondere mit dem damals zuständigen Sozialministerium blieben erfolglos. Daraufhin hat der Vorstand des Landkreistages beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen die Finanzierungsregelungen beim Landesverfassungsgericht einzureichen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat dann im Januar 2021 mit Unterstützung aller Landkreise die Verfassungsbeschwerde erhoben.
Dazu erklärt Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern (CDU): „Unsere Landesverfassung sieht vor, dass Landkreise zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur dann verpflichtet werden können, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Die Verfassung legt weiter fest, dass für Mehrbelastungen, die bei der Erfüllung dieser Aufgaben entstehen, ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen ist.
Wir stellen fest, dass in den letzten Jahren bei zahlreichen Aufgaben, die das Land auf die Landkreise übertragen hat, die Mehrbelastungen nicht vollständig ausgeglichen werden. Die Landkreise hatten lange vermieden, sich die Ausgleiche auch gerichtlich einzufordern. Wir stellen allerdings fest, dass die oftmals langwierigen Verhandlungen mit dem Land dazu geführt haben, dass ein Teil der Mehrkosten letztlich doch bei den Landkreisen hängen bleibt. Von Seiten des Landes besteht offenbar die Auffassung, dass die verfassungsrechtlichen Rechte der Landkreise verhandelbar sind – jedenfalls ist das die geübte verfassungswidrige Praxis. Dieser permanente Bruch des Verfassungsrechts kann von den Landkreisen keinesfalls länger hingenommen werden. Ein aktuelles, gemeinsam mit dem Land beauftragtes Gutachten bestätigt, dass insbesondere die Finanzierungslücken bei der Kindertagesförderung vollständig vom Land auszugleichen sind. Allein in diesem Bereich sind 2020 bis 2023 rd. 126 Mio. € ungedeckte Mehrkosten bei den Landkreisen entstanden. Wir haben dem Landesverfassungsgericht das Gutachten und die aktuellen Defizite aus den geprüften Haushalten der Landkreise in der letzten Woche mit einem entsprechenden Schriftsatz erläutert. Wir hoffen, dass das Gericht die Verfassungsbeschwerde, die bereits vor ca. vier Jahren eingereicht wurde, nunmehr zu unseren Gunsten entscheidet.“